BEHÖRDE FÜR SCHULE UND BERUFSBILDUNG - REFERAT SPORT

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Ausgewähltes Thema:

Auffrischung der Rettungsfähigkeit

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Rettungsfähigkeit

Auffrischung der Rettungsfähigkeit

Entsprechend der „Grundsätze zur Sicherheit im Schulsport“ müssen Lehrerinnen und Lehrer, die Wassersportarten unterrichten, selbst retten können. Nach dem Erwerb der Rettungsfähigkeit muss diese alle vier Jahre durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Fortbildung erneut nachgewiesen werden.
Hierzu dient die Veranstaltung „Auffrischung der Rettungsfähigkeit - Retten im Wasser und Wiederbelebung“, welche von der DLRG (Landesverband Hamburg e.V.) für das Referat Bewegung & Sport des Landesinstituts Hamburg in zwei bis vier jeweils zweistündigen Angeboten im Kalenderjahr durchgeführt und über den TIS Veranstaltungskatalog gebucht wird.

Den Hamburger Kolleginnen und Kollegen entstehen keine Kosten.

TIS-Anmeldung und weitere Informationen auf der LI-Seite: Auffrischung der Rettungsfähigkeit