Rettungsfähigkeit
Entsprechend den „Grundsätzen zur Sicherheit im Schulsport“ ist für jede schulische Aktivität im Wassersport der aktuelle Nachweis der Rettungs- und Wiederbelebungsfähigkeit durch die betreuende Lehrkraft erforderlich. Nach dem Erwerb der Rettungsfähigkeit erfolgt deren Auffrischung durch die erfolgreiche Teilnahme an einer entsprechenden Fortbildung alle 4 Jahre.
Hinweise zum Erwerb:
Der DLRG-Landesverband Hamburg bietet in Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) jeweils im Frühjahr und im Herbst Kurse zum Erwerb der Rettungsfähigkeit („Deutsches Rettungsschwimmabzeichen für Hamburger Lehrkräfte“) an.
Diese Kurse können Lehrkräfte wie üblich online über den TIS-Veranstaltungskatalog des LI buchen. Diese Kurse sind in der Regel schnell ausgebucht, deshalb sollten sich möglichst nur Personen zu einem Neuerwerbskurs anmelden, die vorher noch keinen Kurs absolviert haben bzw. deren Kursteilnahme mehr als zehn Jahre zurückliegt.
Wenn die letzte Auffrischung schon länger als 4 Jahre zurück liegt, ist kein Neuerwerb der Rettungsfähigkeit notwendig. Die Lehrperson ist nach Ablauf der 4-Jahres-Frist nicht mehr rettungsfähig, kann aber mit einer Auffrischung der Rettungsfähigkeit wieder rettungsfähig werden. Bei Unsicherheiten in Bezug auf die eigene Rettungsfähigkeit sollte ein Neuerwerb angestrebt werden. Wenn der Erwerb der Rettungsfähigkeit länger als zehn Jahre zurückliegt, wird ein Neuerwerb der Rettungsfähigkeit dringend angeraten.
Hinweise zur Auffrischung:
Die DLRG bietet Auffrischungskurse an, in der Regel sind hier bei den meisten Kursen Plätze frei. Auf folgender Seite finden sich alle Informationen dazu:
DLRG & Schule | DLRG Landesverband Hamburg e.V.
Wichtig ist hierbei, genau zu unterscheiden: Es handelt sich um eine Auffrischung der Rettungsfähigkeit für Hamburger Lehrkräfte, nicht aber um eine Erneuerung eines Rettungsschwimm-Abzeichens (Bronze oder Silber). Die Inhalte der Auffrischung werden zurzeit überprüft und es kommt ggf. demnächst zu Änderungen, über welche wir selbstverständlich informieren.
Hinsichtlich möglicher weiterer Voraussetzungen für die sogenannten Natursportarten (Schwimm-, Wasser-, Winter-, Eis-, und Klettersport) bitten wir um Beachtung der entsprechenden Darstellung in den o. a. Grundsätzen zur Sicherheit im Schulsport. Auch Schwimmausflüge an offene Badegewässer, wie z. B. dem Meer oder Badeseen erfordern eine besondere Aufmerksamkeit. Weitere Hinweise finden Sie in der Broschüre "Schulsport in Hamburg - aber sicher!" der UK Nord auf Seite 7.
In einem Schwimmbad oder einem Badegewässer mit hauptamtlichen Rettungsschwimmern (z. B. Badestrand) kann bei fehlender Rettungsfähigkeit der Lehrkraft nach vorheriger Rücksprache und dem ausdrücklich erklärten Einverständnis die Rettungsfähigkeit durch die Fachkräfte für den Bäderbetrieb bzw. die Rettungsschwimmer sichergestellt werden. Eine entsprechende schriftliche Vereinbarung kann für das Bäderland im Vorfeld per E-Mail an schulschwimmen@baederland.de angefragt werden.
WICHTIG: Niemals aber kann die Aufsichtspflicht übertragen werden, diese liegt immer und ausschließlich bei den begleitenden Lehrkräften (einzige Ausnahme: Ist der Schwimmunterricht von der BSB auf andere geeignete Personen übertragen worden, obliegt diesen Schwimmlehrkräften grundsätzlich auch die Aufsichtspflicht). Dies gilt ebenso, wenn während eines Schwimmausflugs die Rettungsfähigkeit durch eine qualifizierte Person sichergestellt wird (z. B. ein Elternteil oder ein ehemaliger Schüler mit Rettungsschwimm-Abzeichen); auch dann obliegt die Aufsichtspflicht weiterhin der Lehrkraft.
Aufgrund aktuell vermehrter Anfragen seitens der Schulen zu den Voraussetzungen bei Wassersportarten weisen wir darauf hin, dass alle Bootssportarten mit besonderen Risiken verbunden sind und eine erhöhte Sachkenntnis der Lehrkraft bzw. der verantwortlichen Person erfordern. Die Lehrkraft muss daher die jeweilige Sportart aus eigener Erfahrung kennen, mit den neuesten Entwicklungen vertraut sein und die vom Gerät oder der jeweiligen Umgebung ausgehenden Gefahren richtig einschätzen können.
Zusätzlich ist für alle Bootssportarten eine der folgenden Qualifikationen für die jeweilige Sportart erforderlich:
• bestandene Prüfung im Rahmen eines Ausbildungs- oder Studienganges Sport oder
• erfolgreiche Teilnahme an einer einschlägigen Fortbildungsveranstaltung des LI oder
• abgeschlossene Übungsleiter- oder Trainerausbildung eines Fachverbandes des Deutschen Sport-Bundes (DSB) oder
• eine von der Behörde im Einzelfall als gleichwertig anerkannte Befähigung.
Bei allen Boots- und Wassersportarten muss eine verantwortliche Person retten und wiederbeleben können (soweit dies nicht die Lehrkraft ist, muss nach vorheriger Rücksprache und schriftlich erklärtem Einverständnis die Rettungsfähigkeit durch Rettungsschwimmer sichergestellt werden), die Schülerinnen und Schüler müssen sichere Schwimmerinnen und Schwimmer sein und eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten muss vorliegen.