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Ausgewähltes Thema:
Wartung Turnhallen und Sportgeräte
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Den Vorgaben der Unfallkasse Nord entsprechend müssen sämtliche Sportgeräte in Schulturnhallen alle 2 Jahre, in neugebauten Hallen erstmalig nach 3 Jahren, gewartet werden. Dies stellt eine Grundvoraussetzung zur Wahrung des Versicherungsschutzes dar. Schulen erhalten für die regelmäßige Wartung Mittel zugewiesen. Lediglich nicht sicherheitsrelevante Arbeiten können in Eigenregie vorgenommen werden.
Weitere Informationen finden Sie hier: Link
Informationen, u.a. zur Auftragserteilung und Mittelzuweisung, sind der Broschüre "Budgetierung macht Schule" im Intranet der BSB zu entnehmen. Darüber hinausgehende Nachfragen richten Sie bitte an Herrn Commodore unter pavelca.commodore@bsb.hamburg.de.