BEHÖRDE FÜR SCHULE UND BERUFSBILDUNG - REFERAT SPORT

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Abitur

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Abitur

Wenn Sport eines der vier Prüfungsfächer im Abitur ist, dann setzt sich die Prüfung immer aus einem sportpraktischen und einem sporttheoretischen Teil zusammen.

Bei Prüfungen auf grundlegendem Niveau besteht der theoretische Teil aus einer mündlichen (Präsentations-) Prüfung. Der Anteil der Ergebnisse des sportpraktischen Teils an der Gesamtnote beträgt grundsätzlich etwa 65 Prozent, der Anteil des mündlichen Teils entsprechend etwa 35 Prozent. (Für weitere Informationen s. Fachteil Sport der Abiturrichtlinie.)

Bei Prüfungen auf erhöhtem Niveau (Sport als profilgebendes Fach) kann der theoretische Teil aus einer schriftlichen oder aus einer mündlichen Präsentationsprüfung bestehen. Die Ergebnisse der beiden Prüfungsteile werden gleichgewichtig gewertet. Ein völliger Ausfall in einem der beiden Prüfungsteile schließt in der Regel eine ausreichende Prüfungsnote aus.
Eine mangelhafte Leistung in einem der beiden Prüfungsteile schließt in der Regel eine Note „Befriedigend“ oder besser aus.

Im praktischen Teil werden nur die Inhalte eines Bewegungsfeldes geprüft, die in der Studienstufe mindestens in einem Umfang eines halben Semesters unterrichtet wurden. In der Regel
werden zentral organisierte Prüfungen im Rudern, im Klettern sowie in Judo/Ju-Jutsu angeboten. Weitere Informationen dazu gehen zu Beginn des zweiten Schulhalbjahrs an die Gymnasien und Stadtteilschulen.

Im praktischen Teil der Abiturprüfung auf erhöhtem Niveau werden aus zwei Bewegungsfeldern je zwei Aufgaben gestellt. Dabei müssen pro Bewegungsfeld zwei Aufgabenarten (a und
b) berücksichtigt werden.

Erhöhtes Niveau

1. Prüfungsaufgabe1

2. Prüfungsaufgabe

 

Inhalte aus einem
Bewegungsfeld

Wettkampf oder wettkampfnahe Situation
(Aufgabenart a)

Aufgabe ohne Wettkampfnähe
mit Demonstrations- und/ oder Gestaltungs-schwerpunkt
(Aufgabenart b)

Eine Prüfungsaufgabe
muss reflexive Anteile enthalten.

Inhalte aus einem
anderen Bewegungsfeld

Wettkampf oder wettkampfnahe
Situation
(Aufgabenart a)

Aufgabe ohne Wettkampfnähe
mit Demonstrations- und/ oder Gestaltungs-schwerpunkt
(Aufgabenart b)

Eine Prüfungsaufgabe
muss reflexive Anteile enthalten.

 

Auf grundlegendem Niveau werden aus einem Bewegungsfeld zwei Prüfungsaufgaben gestellt, sie müssen ebenfalls die zwei Aufgabenarten (a und b) berücksichtigen.

 

Grundlegendes Niveau

1. Prüfungsaufgabe

2. Prüfungsaufgabe

 

Inhalte aus einem
Bewegungsfeld

Wettkampf oder wettkampfnahe
Situation
(Aufgabenart a)

Aufgabe ohne Wettkampfnähe
mit Demonstrations-
und/oder Gestaltungs-schwerpunkt
(Aufgabenart b)

Eine Prüfungs-aufgabe muss reflexive Anteile
enthalten.

Für beide Niveaus gilt: Eine Aufgabe in jedem Bewegungsfeld muss einen reflexiven Anteil (Prüfungsgespräch) beinhalten. Dieser bezieht sich unmittelbar auf den eigenen Bewegungsvollzug des Prüflings, bzw. auf die gezeigten sportpraktischen Elemente. Weitergehende Fragestellungen sind dabei möglich. Die 1. und die 2. Prüfungsaufgabe werden gleichwertig gewichtet, der reflexive Anteil sollte innerhalb der zugehörigen Prüfungsaufgabe grundsätzlich etwa 25% betragen.

Beispiele für Prüfungsaufgaben in den jeweiligen Bewegungsfeldern finden Sie in der Handreichung „Praktischer Teil der Abiturprüfung im Fach Sport“ (s.u. www.schulsport-hamburg.de/
Unterricht/Abitur).

Prüfungsinhalte, die von den Aufgabenbeispielen der Handreichung abweichen, müssen bis zum 15. Dezember des Schuljahres, in dem die Prüfung stattfindet, bei der Behörde eingereicht werden.

Im theoretischen Teil der Abiturprüfung müssen die verschiedenen Theoriebereiche berücksichtigt werden. Auf erhöhtem Anforderungsniveau werden zwei der nachfolgenden drei Theoriebereiche abgeprüft, auf grundlegendem Niveau bezieht sich die Prüfung auf einen kompletten Sporttheoriebereich (i.d.R. Sporttheoriebereich I). Hinzu kommt mindestens ein weiterer verbindlicher Inhalt aus einem anderen Theoriebereich.

Folgende Bereiche und Inhalte sind verbindlich:

Theoriebereich I

Kenntnisse zur Realisierung des eigenen sportlichen Handelns (mit Bezügen zur Bewegungswissenschaft, zur Trainingswissenschaft und zu den Naturwissenschaften)
• Spezifische Grundlagen und Funktionszusammenhänge der unterrichteten Sportarten
• Grundlagen, Erhaltung und Verbesserung der körperlichen Leistungsfähigkeit durch Training
• Prinzipien zur Gestaltung von Bewegungsabläufen (u.a. biomechanische Grundlagen) und sportlichen Handlungssituationen

 Theoriebereich II 

Kenntnisse zum individuellen sportlichen Handeln im sozialen Kontext (mit Bezügen zu Psychologie, Philosophie und Religion)
• Formen sozialen Verhaltens im Sport (Motive, Werte, Normen)
• Organisation sportlicher Übungs- und Wettkampfsituationen

Theoriebereich III

Kenntnisse über den Sport im gesellschaftlichen Kontext (mit Bezügen zu Soziologie, Geschichte,Wirtschaft und Politik)
• Wechselbeziehung (Wirkungen und Einflussnahme) zwischen Wirtschaft, Politik, Medien und Sport

Zentralabitur Sport
Die theoretische Abiturprüfung auf erhöhtem Niveau (Klausur) wird zentral vom Amt für Bildung gestellt. Die praktischen Anteile werden nach wie vor dezentral geprüft. Für die zentrale Prüfung sind Schwerpunktthemen festgelegt worden, die unter Abitur 2024 oder Abitur 2025 einzusehen sind. Ausführliche Hinweise zum praktischen Sportabitur finden Sie in der Handreichung „Praktischer Teil der Abiturprüfung im Fach Sport“. Diese erhalten Sie in der Printfassung im Sportreferat oder hier.

 

 

 

Die aktuelle Fassung der Abiturrichtlinie (allgemeiner Teil) sowie der Anlage 32 – Fachteil Sport finden Sie hier.

Bei Rückfragen und zur Beratung steht Ihnen Christina Schmidt (Tel.: 040 - 42863-3420, Mail an Christina Schmidt) oder Thore Pinkepank (Tel: Tel. 040 - 428 63-3407, Mail an Thore Pinkepank) zur Seite.


[1] Die Prüfungsaufgaben sind gleichwertig, die Nummerierung bezeichnet keine Rangfolge.